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MyKonnex

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fachbetriebe

Für Zulieferleistungen gegenüber Unternehmern. Stand: 30.08.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der RaumFaktum Rheinland GmbH, Kohlenstraße 1, 42555 Velbert (nachfolgend „wir“) unter der Marke MyKonnex und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten unsere AGB für Bauherren. Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen mit Unternehmern nicht.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Wir erbringen Zulieferleistungen im Bereich KNX-Projektierung. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Angeboten werden insbesondere:

  • ETS-Fernprojektierung: Erstellung eines ETS-Projekts mit Adressstruktur, Parametrierung, Logik und auf Wunsch Visualisierung.
  • ETS-Notdienst: Ferndiagnose bei Störungen während der Inbetriebnahme.
  • Projekt-Audit: Bewertung eines übergebenen ETS-Projekts anhand der Datei.
  • Übergabedokumentation: Erstellung der Dokumentation aus einem übergebenen Projekt.

(2) Rechtsnatur der Leistungen. Die Erstellung eines ETS-Projekts und die Erstellung einer Dokumentation sind Werkleistungen. Ferndiagnose im Notdienst und Beratung sind Dienstleistungen – dort schulden wir eine fachgerechte Bearbeitung, keinen bestimmten Erfolg. Das ist keine Ausflucht: Wir kennen die Anlage nicht, deren Fehler wir suchen sollen, und können deshalb kein Ergebnis zusagen.

(3) Wir erbringen keine Installationsleistungen, keinen Schaltanlagenbau, keine Messungen und keine Prüfungen nach VDE. Diese Leistungen verbleiben beim Auftraggeber.

§ 3 Kundenschutz

(1) Wir treten während der Vertragslaufzeit und für die Dauer von vierundzwanzig Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekts nicht von uns aus an die Endkunden des Auftraggebers heran, die uns im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt geworden sind. Wir bewerben diese Endkunden nicht und bieten ihnen keine Leistungen an, die den Auftraggeber ersetzen würden.

(2) Auf Wunsch des Auftraggebers treten wir gegenüber dessen Endkunden nicht in Erscheinung. Unterlagen, Dokumentationen und Übergabeprotokolle werden in diesem Fall neutral ohne Hinweis auf uns erstellt.

(3) Klarstellung. Wir beraten daneben auch Bauherren unmittelbar zu Planungsfragen. Das ist auf unserer Website offen ausgewiesen. Diese Tätigkeit umfasst keine Installation. Ergibt sich aus einer solchen Beratung ein Ausführungsbedarf, empfehlen wir Elektrobetriebe – ohne Provision und ohne Exklusivität. Absatz 1 bleibt davon unberührt: Endkunden des Auftraggebers sprechen wir nicht an.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Unterlagen vollständig zur Verfügung, insbesondere Grundrisse, Geräteliste, Schaltschrankaufbau und eine Beschreibung der gewünschten Funktionen.

(2) Der Auftraggeber gibt die Funktionsliste vor Beginn der Projektierung in Textform frei. Diese freigegebene Funktionsliste ist der maßgebliche Leistungsumfang. Spätere Änderungen werden gesondert beauftragt und vergütet.

(3) Für die Inbetriebnahme stellt der Auftraggeber den vereinbarten Zugang bereit und ist während des Termins vor Ort erreichbar.

(4) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er zur Übergabe der Unterlagen und zur Einräumung des Zugangs berechtigt ist und die erforderlichen Einwilligungen seines Endkunden vorliegen.

(5) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand, der aus unvollständigen oder unzutreffenden Unterlagen entsteht, wird nach Aufwand berechnet; wir weisen vorher darauf hin.

§ 5 Fernzugriff, Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Ein Fernzugriff erfolgt ausschließlich für den vereinbarten Termin und wird vom Auftraggeber oder dessen Endkunden freigeschaltet und danach wieder geschlossen. Wir unterhalten keine dauerhaften Zugänge und speichern keine Zugangsdaten über den Auftrag hinaus.

(2) Soweit wir dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Tätigkeit einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Unser Muster steht als Download bereit.

(3) Übergebene Projektdateien speichern wir auf Servern in Deutschland. Dateien aus dem kostenlosen Kurzcheck werden nach neunzig Tagen automatisch gelöscht, auf Wunsch früher. Projektdateien aus laufenden Aufträgen bewahren wir für die Dauer der Zusammenarbeit und anschließend für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen auf.

(4) Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich.

§ 6 Rechte am ETS-Projekt und an den Unterlagen

(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an dem erstellten ETS-Projekt und der Dokumentation ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für das jeweilige Objekt.

(2) Die Übergabe erfolgt unaufgefordert zum Projektabschluss, ohne Passwortsperre und in einer ETS-Version, die der Auftraggeber öffnen kann. Wir behalten keine Zugangsbeschränkung zurück.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Projekt weiterzugeben, weiterzupflegen oder von Dritten pflegen zu lassen.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Beim Notdienst werden gebuchte Zeitblöcke vollständig berechnet, auch wenn die Bearbeitung früher abgeschlossen ist. Das ist der Preis für die kurzfristige Verfügbarkeit und wird vor Beauftragung mitgeteilt.

(4) Bei Abonnements wird monatlich im Voraus abgerechnet. Der Vertrag ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.

(5) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 8 Abnahme und Mängel

(1) Bei Werkleistungen erklärt der Auftraggeber die Abnahme innerhalb von vierzehn Tagen nach Übergabe in Textform. Nimmt er die Leistung in Betrieb, ohne innerhalb dieser Frist Mängel zu rügen, gilt die Leistung als abgenommen.

(2) Wir haften dafür, dass die parametrierten Funktionen der freigegebenen Funktionsliste entsprechen. Mängel an der Parametrierung beseitigen wir im Rahmen der Nacherfüllung kostenfrei.

(3) Abgrenzung der Verantwortung. Für Installation, Verdrahtung, Material, Schaltschrankaufbau, Messungen, Prüfprotokolle und die Einhaltung der einschlägigen VDE-Bestimmungen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Fehlfunktionen, die auf Installationsfehlern, defekten Geräten oder abweichender Gerätebestückung beruhen, sind keine Mängel unserer Leistung.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den dreifachen Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt.

(4) Für den Verlust von Daten haften wir nur, soweit der Auftraggeber eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung vorgenommen hat, und begrenzt auf den Aufwand, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Sicherung erforderlich gewesen wäre.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Referenznennung

Wir nennen den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz. Ohne Zustimmung erfolgt eine Nennung ausschließlich anonymisiert und ohne Rückschluss auf Objekt oder Endkunden.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Velbert. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


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